In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wann der Urlaubsanspruch eines/r Arbeitnehmers/in verfällt. Der Verfall des Urlaubsanspruchs ist zwar in § 7 Abs. 3 BUrlG gesetzlich geregelt, er bedarf jedoch zusätzlich einer europakonformen Auslegung. Dies hat zur Folge, dass der gesetzliche geregelte Verfall des Urlaubsanspruchs in der Zwischenzeit durch mehrere Entscheidungen des EuGH und des BAG deutlich eingeschränkt wurde. In einer aktuellen Entscheidung vom 07.09.2021 (Az: 9 AZR 3/21) hat das BAG sich nun ausführlich mit der derzeitigen Rechtslage auseinandergesetzt. Dies nehmen wir daher zum Anlass unseren Blogbeitrag vom 08.01.2021 zu erweitern und die aktuelle Rechtslage darzulegen. Weiterlesen
WOLFF SCHULTZE KIEFERLE
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