Chatten am Arbeitsplatz
Chatten am Arbeitsplatz: Privatvergnügen oder Kündigungsgrund?
Die private Nutzung von WhatsApp, Skype, Facebook oder Yahoo Messenger durch Arbeitnehmer während der Arbeitszeit führt in der Praxis immer wieder zu arbeitsrechtlichen Konflikten. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, insbesondere danach, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, die Nutzung dieser Dienste durch seine Arbeitnehmer einzuschränken bzw. zu überprüfen. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet Oliver Kieferle, Partner der Kanzlei WSK Fachanwälte für Arbeitsrecht, in einem aktuellen Interview mit dem Rechtsratgeber der Allianz Deutschland vom April 2016.
Den Link zum Interview finden Sie hier:
https://kundenservice.allianz.de/res/ratgeber/firmen-info/firmen-info-3-2016/rechtsschutz.html